Qualitätswein
in
der EU gelten für diese Weine bestimmte Vorschriften.
|
Qualitätswein
ist an bestimmte weinbauliche Regionen gebunden und die Weingesetze
sollen den Verbraucher über die Herkunft des Weines informieren,
sowie eine Mindestqualität garantieren. Die Weintrauben für
Qualitätsweine müssen aus einem klar definierten Anbaugebiet
kommen, welches auf dem Weinetikett auch vermerkt sein muss.

Die Güteklasse
auf den Weinetiketten ist gesetzlich vorgeschrieben. Für Qualitätsweine
mit Prädikat gelten die höchsten Anforderungen und es darf
zusätzlich kein Zucker zugesetzt werden. Wir alle kennen die Weingüteklassen
und die Begriffe wie Kabinett, Spätlese, Auslese, Beerenauslese,
Trockenbeerenauslese und nicht zuletzt den Eiswein.
In Deutschland muss jeder
Wein mit einer dieser Qualitätsbezeichnung deklariert werden und
das Mostgewicht muss bei der Zusatzbezeichnung „Qualität“
mindestens 57° Öchsle aufweisen. Seit dem Jahr 2000 ist noch
die Qualitätseinstufung „Classic Wein“ und „Selection
Classic Wein“ dazugekommen. Letztere Weine stehen für eine
neue trockene Weinspitzenklasse.
Deutscher Landwein ist eine
gehobene Stufe des Tafelweines und es muss die Landschaft, aus der die
Trauben stammen, auf dem Wein Etikett angegeben werden. Tafelweine stellen
die unterste Stufe der Qualitätspyramide des Weines dar. Ein großer
Teil dieser einfachen Weine wird erst gar nicht in Weinflaschen abgefüllt,
sondern wird in Weinfässern, Korkflaschen oder Weinschläuchen
angeboten.
Beim italienischen Wein sind
die Qualitätsangaben DOC und DOCG ohne zusätzliche Prädikate
mit dem deutschen Qualitätswein b.A. zu vergleichen, bei französischen
Weinen der Appellation conrólée und die Vins Délimités
de Qualité Supériéure.
In den Weinbauländern
außerhalb Europas ist der Weinbau weniger stark geregelt. USA
zum Beispiel hat über hundert Ursprungsgebiete für seine Weine
definiert, ohne dass damit Weinproduktions-Vorschriften verknüpft
wären. Ansonsten gibt es nur die Unterschiede in Table Wine, Dessert
Wine und Sparkling Wine.
|